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Wärmeschutznachweise
- Erstellung von
Wärmeschutznachweisen im Zuge eines
baurechtlichen Genehmigungsverfahrens nach WschVo 95
und DIN 4108 mit optioneller Ausstellung eines Wärme-
bedarfsausweises für den Bauherren
- Erbringung eines Nachweises über
Niedrigenergiebauweise
zur Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln
- Prüftätigkeit (Prüfung von
Wärmeschutznachweisen durch
eigene Vergleichrechnungen bei der statischen und bau-
physikalischen Prüfung)
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