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  Luftdichtigkeitsprüfung

Im Zuge einer ständig verbesserten Außendämmung eines Gebäudes nehmen die prozentualen Wärmeverluste durch Luftundichtigkeiten zu. Darüber hinaus können Leckagen in der Gebäudehülle auch zu Bauschäden führen.

Diese Erkenntnisse veranlaßten den Gesetzgeber, die Luftdichtigkeitsprüfung in einer Verwaltungsvorschrift zum § 12 der Wärmeschutzverordnung und im Teil 7 der DIN 4108 mit aufzunehmen.

In der Praxis kann die Luftdichtigkeit eines Gebäudes mit dem anerkannten "blower-door-Verfahren" geprüft werden. Für die Bauherrschaft ist die Luftdichtigkeitsprüfung ein Qualitätsnachweis und für den Bauträger oder Architekten ein Instrument zur Qualitätssicherung.

Meßprinzip

         

Meßtechnik

         

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