Luftdichtigkeitsprüfung Im Zuge einer ständig verbesserten
Außendämmung eines Gebäudes nehmen die prozentualen Wärmeverluste durch
Luftundichtigkeiten zu. Darüber hinaus können Leckagen in der Gebäudehülle auch zu
Bauschäden führen.
Diese Erkenntnisse veranlaßten den
Gesetzgeber, die Luftdichtigkeitsprüfung in einer Verwaltungsvorschrift zum § 12 der
Wärmeschutzverordnung und im Teil 7 der DIN 4108 mit aufzunehmen.
In der Praxis kann die
Luftdichtigkeit eines Gebäudes mit dem anerkannten "blower-door-Verfahren"
geprüft werden. Für die Bauherrschaft ist die Luftdichtigkeitsprüfung ein
Qualitätsnachweis und für den Bauträger oder Architekten ein Instrument zur
Qualitätssicherung.
Meßprinzip
Meßtechnik
zum Seitenanfang |