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Allgemein Gewerbelärm Verkehrslärm Sport- und Freizeitlärm
 
  Anwendungsbeispiel Sport- und Freizeitlärm:
  • Schallimmissionsprognose nach den Bestimmungen
    der Sportanlagenlärmschutzverordnung
    (18. BImSchV) bzw. den LAI-Hinweisen
    bei geplanten Neuanlagen
  • Messung an bestehenden Anlagen
    im Rahmen von Genehmigungsverfahren
    (Abnahmemessung) oder bei Anwohnerbeschwerden

         

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