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Anwendungsbeispiel Sport- und
Freizeitlärm:
- Schallimmissionsprognose nach den
Bestimmungen
der Sportanlagenlärmschutzverordnung
(18. BImSchV) bzw. den LAI-Hinweisen
bei geplanten Neuanlagen
- Messung an bestehenden Anlagen
im Rahmen von Genehmigungsverfahren
(Abnahmemessung) oder bei Anwohnerbeschwerden
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